Projektförderung
Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen, die folgende Ziele verfolgen:
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Demokratie fördern
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Vielfalt gestalten
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Extremismus vorbeugen
Zielgruppe der Projekte sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Voraussetzungen für die Förderung
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Die antragstellende Organisation ist gemeinnützig und hat ihren Sitz in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen oder Ransbach-Baumbach
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Das Projekt findet in den genannten Verbandsgemeinden statt
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Das Projekt hat zur Zeit der Antragstellung noch nicht begonnen und wird im Bewilligungszeitraum (2025) beendet
Bildungs- oder Medienprojekte, Workshops oder Seminare, Lesungen, Ausstellungen oder Filmvorführungen, Podiumsdiskussionen, Konzerte und Feste oder Sportangebote – viele Formate sind denkbar und zuwendungsfähig, solange die Inhalte die Ziele des Bundesprogramms aufgreifen.
Das klingt alles sehr abstrakt? Einblick in geförderte Projekte der letzten Jahre gibt es im Archiv.
Fristen
Das Bündnis entscheidet in den jeweiligen SItzungen über die eingegangenen Anträge. Bei positivem Votum werden anschließend die Zuwendungsbescheide verschickt.
Generell sollten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann von den Fristen abgesehen werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf.
Da die Fördergelder an das jeweilige Haushaltsjahr gebunden sind, sollte Ihr Projekt bis spätestens 15.12. des entsprechenden Jahres abgeschlossen sein.
Alle Anträge sind fristgerecht unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars vollständig und inklusive Finanzierungsplan einzureichen. Nicht rechtzeitig eingegangene Projektanträge finden keine Berücksichtigung.